Hotelrecht
Hotelrecht, wie es bei Handke Hotel & Real Estate Law angeboten wird, ist nicht einfach eine Unterkategorie des allgemeinen Immobilienwirtschaftsrechts, sondern ein industriebezogener Beratungsansatz, der verschiedene Rechtsgebiete umfasst. Die Schwerpunkte liegen dabei insbesondere in den folgenden Beratungsfeldern:
Miet- und Pachtverträge
Ein Schwerpunkt der Beratungstätigkeit betrifft Miet- und Pachtverträge. Gerade für Projektentwicklungen, die speziell für eine Hotelmarke als Betreiberimmobilie errichtet werden, ist es extrem wichtig, die Hotelbranche zu kennen, um die Besonderheiten im Rahmen der Fertigstellung der Immobilie und im späteren Betrieb zu verstehen. Nur so können die Bedürfnisse der Parteien sowohl auf Eigentümer- als auch auf Betreiberseite in den Verträgen aufgegriffen und geregelt werden.
Management- und Franchiseverträge
Die Beratung im Bereich des Hotelrechts umfasst auch Management- und Franchiseverträge sowie alle damit zusammenhängenden (Neben-)Verträge. Die Kenntnis der Standards, welche sich in der Hotelbranche für diese Vertragstypen ausgeprägt haben, ist elementar, um sowohl Eigentümer und Manager als auch Franchisegeber und Franchisenehmer fachgerecht beraten zu können.
Betriebsübernahmen
Auch die Übernahme von (laufenden) Hotelbetrieben sowohl im Asset- als auch im Sharedeal gehört zum Beratungsspektrum im Hotelrecht. Derartige Transaktionen erfordern ein grundlegendes Verständnis der Besonderheiten von Hotelbetrieben, insbesondere, wenn es im Rahmen einer Übernahme auch zu einem Wechsel der Hotelmarke kommt.
Hotelimmobilientransaktionen
Auch der An- und Verkauf von Hotelimmobilien bringt Besonderheiten gegenüber Transaktionen sonstiger Immobilientypen mit sich. Dies beginnt im Bereich der Bewertung hotelspezifischer Themen (Due Diligence) im Rahmen der Ankaufs sowie auch der Verkaufs-Vorbereitung und setzt sich in speziellen Regelungen im Rahmen der aufzusetzenden Verträge fort.